Neuregelung §14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Das Wichtigste in Kürze
Mit der neuen Regelung nach § 14a sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass die Stabilität des Stromnetzes auch künftig gewährleistet bleibt. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen das auf Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbare Netzanschlüsse (z.B. Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher) hat.
1. Verpflichtung für Netzbetreiber zur Steuerung
- Netzbetreiber müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen steuern können, wenn das Netz droht, überlastet zu werden.
- Ziel: Netzstabilität sichern, auch bei wachsender Zahl an neuen Stromverbrauchern (E-Autos, Wärmepumpen).
2. Einschränkungen der Steuerung
- Netzbetreiber dürfen die Leistung nicht komplett abschalten.
- Es muss eine Mindestleistung sichergestellt bleiben (z. B. beim Laden eines E-Autos: langsames, aber kontinuierliches Laden bleibt möglich).
- Diese Mindestleistung ist gesetzlich festgelegt: derzeit mindestens 4,2 kW.
3. Vorteile für Verbraucher
- Geringere Netzentgelte
- pauschale Entlastung
4. Technische Anforderungen
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen künftig so ausgestattet sein, dass sie durch den Netzbetreiber geregelt werden können